Abrechnung
Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen, auf entsprechenden Antrag, übernommen. Auch private Krankenversicherungen zahlen bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung die psychotherapeutische Behandlung. Hier gelten die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Kassen.
Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragsstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Therapien können auch darüber hinaus zu Ende geführt werden.
Diplom Heilpädagogin Antje Giesler
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Von-der-Leyen-Str. 56 - 51069 Köln - Dellbrück . Telefon (0221) 67115811